Illegale Drogen

Zum Schutz der Jugend und der Allgemeinheit vor gesundheitlicher Gefährdung wird der Umgang mit verschiedenen Suchtstoffen innerhalb des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) geregelt. Diese Substanzen werden als illegale Drogen bezeichnet. Erwerb, Besitz, Abgabe und Verkauf dieser Substanzen sind verboten. So wurde z. B. „Spice“ Anfang 2009 per Eilverordnung dem BtMG unterstellt und somit „illegalisiert“.

Illegale Drogen umfassen verschiedene Substanzklassen unterschiedlicher Wirkung. Innerhalb der medizinischen Klassifikation nach dem System ICD-10 werden folgende Substanzklassen unterschieden:

  • Halluzinogene (u. a. LSD, Mescalin) 
  • Andere Stimulantien (u .a. Amphetamin, Methamphetamin „Crystal“) 
  • Kokain 
  • Cannabis 
  • Opioide (u. a. Heroin, Codein, andere opiathaltige Mittel) 

Informationen zu den einzelnen Substanzen finden Sie unter  http://www.drugcom.de/drogenlexikon/.

Umfangreiche Informationen:  DHS (2013) suchtmedizinische Reihe zu illegalen Drogen

 

Der Konsum illegaler Drogen kann schwerwiegende soziale und gesundheitliche Folgen haben. Zu unterscheiden sind jedoch verschiedene Konsummuster, wie der Probier- und Experimentierkonsum, der Gelegenheitskonsum und der abhängige bzw. Gewohnheitskonsum.

Beim abhängigen Drogenkonsum erfolgt oft ein ausgeprägter Mischkonsum verschiedener Substanzklassen (multipler Substanzgebrauch oder Polytoxikomanie). 
Bundesweit wird die Zahl abhängiger Drogenkonsumenten auf etwa 400.000 Personen geschätzt. Für Sachsen werden etwa 16.000 Drogenabhängige angenommen.

Sächsische Suchtberatungs- und Behandlungsstellen verfügen als regionale Kompetenzzentren für Suchterkrankung und Suchtprävention in der Regel über einen integrierten Arbeitsansatz und fungieren somit auch als kompetente Ansprechpartner für Betroffene und Angehörige zu Suchtproblemen im Zusammenhang mit illegalen Drogen
Adressverzeichnis). Pro Jahr werden in diesen Einrichtungen sachsenweit mehr als 5.000 vor allem junge Menschen mit Problemen im Zusammenhang mit illegalen Drogen beraten, betreut bzw. zur weiterführenden Behandlung motiviert und vermittelt.

Die stationäre Entzugsbehandlung sowie anschließende Entwöhnungsbehandlung erfolgt hauptsächlich in spezialisierten Einrichtungen ( Link). 

 

Täglich und rund um die Uhr steht für die zeitnahe Beratung zu Drogenfragen eine bundesweite Drogen-Hotline unter 

01805-31 30 31

0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.

zur Verfügung!

Downloads

SLS-Suchtbericht 2023 (März 2024)

 

Sucht-Infos (Suchtmedizinische Reihe der DHS, 2013/2022)

Alkohol 2022
Tabak
Medikamente
illegale Drogen
Ess-Störungen
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