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Medikamente

Sächsische Landesstelle
gegen die Suchtgefahren e. V.

SLS21

... im Interesse von Suchtkranken und Suchtgefährdeten im Freistaat Sachsen !

[Alkohol] [Illegale Drogen] [Medikamente] [Tabak] [Glücksspiel] [Excessiver Medienkonsum]

    Nebenwirkung: Abhängigkeit

    Ca. 6-8 % aller verordneten Arzneimittel besitzen ein eigenes Missbrauchs– und Abhängigkeitspotential, darunter
    die Schlaf- und Beruhigungsmittel mit Wirkstoffen aus der Familie der Benzodiazepine (Librium, Valium,
    Faustan...), des weiteren Schmerz- und Abführmittel oder sogenannte Lifestyldrogen wie Appetitzügler und
    Anabolika. Die Verschreibung von Medikamenten wie Schmerz- oder Beruhigungsmittel und Methylphenidat
    (z. B. Ritalin), an Kinder und Jugendliche ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Oft werden die Risiken
    einer langfristigen Medikamenteneinnahme unterschätzt, da sich ein Übergang zur missbräuchlichen und schädi-
    genden Anwendung schleichend vollzieht.

    Die Abhängigkeit von Arzneimitteln ist nach der Alkoholabhängigkeit das zweitgrößte Suchtproblem mit etwa
    1,5 Millionen Menschen. Übertragen auf den Freistaat Sachsen erkranken etwa 80.000 Menschen an dieser
    "stillen Sucht", welche sich weit unauffälliger als die Alkoholabhängigkeit ausgeprägt. Langfristig führt
    jedoch Medikamentabhängigkeit zu schweren seelischen und organischen Schäden. Häufige Folgeerkrankungen
    sind Nierenschäden, Konzentrationsschwächen, Bewegungsstörungen sowie psychischen Erkrankungen u. a.
    mit erhöhter Suizidgefährdung.

    Von besonderer Bedeutung für die erfolgreiche Behandlung der Medikamentenabhängigkeit ist die
    frühzeitige Erkennung dieser Erkrankung. Ein Kennzeichen sind Entzugserscheinungen, die oft den
    Beschwerden gleichen, gegen die das Medikament ursprünglich helfen sollte (z. B. macht das
    Absetzen von Beruhigungsmitteln unruhig, verursacht das Absetzen gewohnter Kopfschmerzmittel Kopf-
    schmerzen, stellen sich nach dem Absetzen von Schlafmitteln Schlafstörungen ein). Häufig werden
    besondere Strategien entwickelt, um über einen Wechsel der Arztes bzw. eine Beauftragung Dritter die Versorgung
    mit den Medikamenten zu sichern.

    Wird Medikamentenabhängigkeit bzw. –missbrauch vermutet, ist die ärztliche Praxis bzw. eine Suchtberatungsstelle eine erste wichtige Anlaufstelle. Regelmäßig eingenomme (vor allem rezeptpflichtige) Medikamente dürfen jedoch
    nicht sofort abgesetzt werden. In enger Zusammenarbeit mit der Suchtberatungsstelle werden alle weiteren Schritte zur Überwindung der Abhängigkeitserkrankung (z. B. Vermittlung in Entzugsbehandlung, stationärer bzw.
    ambulanter Entwöhnungsbehandlung, Vermittlung an Selbsthilfegruppen) eingeleitet.

    umfangreiche Fachinformationen:
    Leitfaden der Bundesärztekammer- Medikamente - schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit (2007)

     

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