Nebenwirkung: Abhängigkeit
Ca. 6-8 % aller verordneten Arzneimittel besitzen ein eigenes Missbrauchs– und Abhängigkeitspotential, darunter die Schlaf- und Beruhigungsmittel mit Wirkstoffen aus der Familie der Benzodiazepine (Librium, Valium, Faustan...), des weiteren Schmerz- und Abführmittel oder sogenannte Lifestyldrogen wie Appetitzügler und Anabolika. Die Verschreibung von Medikamenten wie Schmerz- oder Beruhigungsmittel und Methylphenidat (z. B. Ritalin), an Kinder und Jugendliche ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Oft werden die Risiken einer langfristigen Medikamenteneinnahme unterschätzt, da sich ein Übergang zur missbräuchlichen und schädi- genden Anwendung schleichend vollzieht.
Die Abhängigkeit von Arzneimitteln ist nach der Alkoholabhängigkeit das zweitgrößte Suchtproblem mit etwa 1,5 Millionen Menschen. Übertragen auf den Freistaat Sachsen erkranken etwa 80.000 Menschen an dieser "stillen Sucht", welche sich weit unauffälliger als die Alkoholabhängigkeit ausgeprägt. Langfristig führt jedoch Medikamentabhängigkeit zu schweren seelischen und organischen Schäden. Häufige Folgeerkrankungen sind Nierenschäden, Konzentrationsschwächen, Bewegungsstörungen sowie psychischen Erkrankungen u. a. mit erhöhter Suizidgefährdung.
Von besonderer Bedeutung für die erfolgreiche Behandlung der Medikamentenabhängigkeit ist die frühzeitige Erkennung dieser Erkrankung. Ein Kennzeichen sind Entzugserscheinungen, die oft den Beschwerden gleichen, gegen die das Medikament ursprünglich helfen sollte (z. B. macht das Absetzen von Beruhigungsmitteln unruhig, verursacht das Absetzen gewohnter Kopfschmerzmittel Kopf- schmerzen, stellen sich nach dem Absetzen von Schlafmitteln Schlafstörungen ein). Häufig werden besondere Strategien entwickelt, um über einen Wechsel der Arztes bzw. eine Beauftragung Dritter die Versorgung mit den Medikamenten zu sichern.
Wird Medikamentenabhängigkeit bzw. –missbrauch vermutet, ist die ärztliche Praxis bzw. eine Suchtberatungsstelle eine erste wichtige Anlaufstelle. Regelmäßig eingenomme (vor allem rezeptpflichtige) Medikamente dürfen jedoch nicht sofort abgesetzt werden. In enger Zusammenarbeit mit der Suchtberatungsstelle werden alle weiteren Schritte zur Überwindung der Abhängigkeitserkrankung (z. B. Vermittlung in Entzugsbehandlung, stationärer bzw. ambulanter Entwöhnungsbehandlung, Vermittlung an Selbsthilfegruppen) eingeleitet.
umfangreiche Fachinformationen: Leitfaden der Bundesärztekammer- Medikamente - schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit (2007)
|