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Illegale Drogen

Sächsische Landesstelle
gegen die Suchtgefahren e. V.

SLS21

... im Interesse von Suchtkranken und Suchtgefährdeten im Freistaat Sachsen !

[Alkohol] [Illegale Drogen] [Medikamente] [Tabak] [Glücksspiel] [Excessiver Medienkonsum]

 

    Zum Schutz der Jugend und der Allgemeinheit vor gesundheitlicher Gefährdung wird der Umgang mit verschiedene Suchtstoffen innerhalb des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) geregelt. Diese Substanzen werden als illegale Drogen bezeichnet und Erwerb, Besitz, Abgabe, Verkauf usw. sind verboten. Als jüngsten Beispiel wurde „Spice“ Anfang 2009 per Eilverordnung dem BtMG unterstellt und somit „illegalisiert“.

    Illegale Drogen umfassen verschiedene Substanzklassen unterschiedlicher Wirkung. Innerhalb der medizinischen Klassifikation nach dem System ICD-10 werden folgende Substanzklassen unterschieden:

      • Opioide (u. a. Heroin, Codein, andere opiathaltige Mittel)
      • Cannabis
      • Kokain
      • Andere Stimulantien (u .a. Amphetamine, Methamphetamine „Crystal“)
      • Halluzinogene (u. a. LSD, Mescalin)

    Der Konsum illegaler Drogen kann schwerwiegende soziale und gesundheitliche Folgen haben. Zu unterscheiden sind jedoch
    verschiedene Konsummuster, wie der Probier- und Experimentierkonsum, der Gelegenheitskonsum und der abhängige bzw. Gewohnheitskonsum.

    Beim abhängigen Drogenkonsum erfolgt oft ein ausgeprägter Mischkonsum verschiedener Substanzklassen (multipler
    Substanzgebrauch oder Polytoxikomanie).
    Bundesweit wird die Zahl abhängiger Drogenkonsumenten auf etwa 300.000 Personen geschätzt. Für Sachsen werden
    etwa 16.000 Drogenabhängige angenommen.

    Sächsische Suchtberatungs- und Behandlungsstellen verfügen als regionale Kompetenzzentrum für Suchterkrankung und
    Suchtprävention eine in der Regel über einen integrierten Arbeitsansatz und fungieren somit als kompetente Ansprechpartner für Betroffene und Angehörige zu Suchtproblemen im Zusammenhang mit Illegalen Drogen (Zusammenstellung:
    www.slsev.de/SBB.pdf). Pro Jahr werden in diesen Einrichtungen sachsenweit mehr als 5.000 vor allem junge Menschen mit Problemen im Zusammenhang
    mit Illegale Drogen beraten, betreut bzw. zur weiterführenden Behandlung motiviert und vermittelt.

    Eine stationäre Entzugsbehandlung sowie anschließender Entwöhnungsbehandlung erfolgt hauptsächlich in spezialisierten Einrichtungen.

    Täglich und rund um die Uhr steht für die zeitnahe Beratung zu Drogenfragen eine bundesweite
                   Drogen-Hotline unter 01805-31 30 31 (14 Ct./min) zur Verfügung.

 

www.slsev.de